Das Solarpaket 1 ist ab sofort in Kraft. Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen dürfen ab sofort mit 800 Watt Wechselrichterleistung offiziell montiert und betrieben werden. Die Gesamt-Leistung der PV-Module darf sogar bis zu 2000 Wp betragen, was z.B. fünf PV-Modulen á 400 Wp entspricht. Mit passendem Batteriespeicher kann diese Leistung auch trotz der begrenzten Wechselrichterleistung sinnvoll genutzt werden und die gespeicherte Energie den elektrischen Eigenbedarf decken.
Ursprünglich sollte das Solarpaket 1 mit den neuen Regelungen unter anderem auch für Mini-PV-Anlagen bereits im Dezember 2023 durch den Bundestag beschlossen werden. Nach weiterer Verzögerung hatte der Bundesrat gefordert, spätestens bis Ende März über die geplanten Neuerungen abzustimmen. Es hat zwar nun doch bis Ende April gedauert – jetzt ist es aber endlich soweit.
Folgende Möglichkeiten haben Sie nun als PV-Interessentin und PV-Interessent:
- Installation einer kleinen PV-Anlage (Mini-PV, Balkonkraftwerk) mit 800 Watt (W) Wechselrichterleistung und bis zu 2000 Watt Peak (Wp) PV-Modul-Leistung
- Keine Anmeldung beim Netzbetreiber, nur noch Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig
- Anschluss an haushaltsübliche Steckdose erlaubt – Anschluss per Schuko-Stecker (Bisher galt die Vorgabe einer speziellen Wieland-Steckvorrichtung)
- Der eingebaute Stromzähler darf sich offiziell sogar rückwärts drehen. Solange dieser Zähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) eingebaut ist, dient das öffentliche Netz also als „Stromspeicher“.
- Quelle: Online-Beitrag der Bundesregierung vom Freitag, den 26.04.2024
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ÖkoMorph, Inhaber Torsten Maier
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